Grundstück verkaufen: Wie Eigentümer steuerliche Nachteile vermeiden

Ein unbebautes Grundstück kann über die Jahre erheblich an Wert gewinnen – besonders in wachsenden Regionen. Wer den Verkauf plant, sollte jedoch nicht nur an den Erlös denken, sondern auch die steuerlichen Auswirkungen im Blick behalten. Denn unter bestimmten Bedingungen kann ein Grundstücksverkauf steuerpflichtig sein. Wer frühzeitig plant und die gesetzlichen Fristen kennt, kann sich mögliche Steuervorteile sichern.

Spekulationsfrist: 10 Jahre als Maßstab

Grundstücke, die nicht selbst genutzt wurden, unterliegen bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren der sogenannten Spekulationssteuer. Dabei wird die Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungskosten als privates Veräußerungsgeschäft gewertet – und muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist bleibt der Gewinn hingegen steuerfrei. Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Tag des notariellen Kaufvertrags.

Besondere Regeln bei Erbschaft und Schenkung

Wird ein Grundstück geerbt oder geschenkt, übernimmt der neue Eigentümer die steuerlichen Daten des vorherigen Besitzers – inklusive der ursprünglichen Anschaffungsdaten. Das kann von Vorteil sein, wenn die zehn Jahre bereits (oder fast) erreicht sind. Wer also eine Verkaufsabsicht hat, sollte genau prüfen, wie lange das Grundstück bereits in Familienhand ist – und gegebenenfalls mit dem Verkauf noch etwas warten.

Veräußerungskosten mindern die Steuerlast

Notarkosten, Maklerprovisionen oder Aufwendungen für Bodenuntersuchungen können vom Gewinn abgezogen werden – sofern sie mit dem Verkauf direkt zusammenhängen. Auch hier gilt: Eine sorgfältige Dokumentation der Kosten lohnt sich. Wer professionell beraten wird, kann oft mehr absetzen, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Besonders bei höheren Verkaufserlösen ist das steuerlich relevant.

Fazit

Der Verkauf eines Grundstücks kann lukrativ sein – aber nur, wenn auch steuerlich alles gut vorbereitet ist. Eigentümer, die Fristen einhalten, Kosten richtig geltend machen und sich rechtzeitig informieren, vermeiden böse Überraschungen und sichern sich den maximalen Gewinn.

© immonewsfeed

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