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Beim Verkauf oder der Neuvermietung von Immobilien muss laut Gesetz ein Energieausweis vorhanden sein und Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in Immobilienanzeigen und Inseraten angegeben werden.Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 15.000€!
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewerten und Rückschlüsse auf die Energieeffizienz ermöglichen soll. Die Inhalte, Grundlagen, enthaltenen Informationen, Ausstellungsberechtigte und die Verwendung des Dokuments werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Je nach Baujahr, Größe und Art der Nutzung des Objekts muss einer der beiden Energieausweise beantragt werden. Er ist spätestens bei der Vermietung oder dem Verkauf erforderlich.
Wir ermitteln und erstellen gerne das für Ihren Bedarf benötigte Dokument.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Beinhaltet ein Wohngebäude max. 4 Wohnungen, liegt dessen Bauantrag vor dem 01. November 1977 und entspricht nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Zur Erstellung ist ein vor Ort Termin mit Aufnahme und Vermessung von diversen baulichen Gegebenheiten durch einen qualifizierten Objektbesichtiger erforderlich.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde ist der verbrauchsorientierte Energieausweis ausreichend. Dieser wird anhand der Verbrauchswerte einer zusammenhängenden Abrechnungsperiode von min. 36 Monaten erstellt und kann in der Regel ohne vor-Ort-Termin ausgestellt werden.
Telefonzentrale
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