Die Wertermittlung einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt beim Verkauf oder bei rechtlichen Angelegenheiten wie Erbschaft oder Scheidung. Dabei stellt sich oft die Frage: Soll die Bewertung durch einen Immobilienmakler oder einen Sachverständigen erfolgen? Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile, abhängig vom Zweck der Bewertung.

Wertermittlung durch den Immobilienmakler

Ein erfahrener Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt und kann auf Basis von Vergleichsobjekten eine Markteinschätzung abgeben. Diese Einschätzung ist oft kostenlos und eignet sich gut für eine erste Orientierung beim geplanten Verkauf. Allerdings basiert sie auf Erfahrungswerten und ist nicht rechtlich bindend.

Wertermittlung durch den Sachverständigen

Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein detailliertes Gutachten, das den Verkehrswert der Immobilie gemäß § 194 BauGB ermittelt. Dieses Gutachten ist rechtlich anerkannt und wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken akzeptiert. Die Bewertung erfolgt nach standardisierten Verfahren und berücksichtigt zahlreiche Faktoren.

Wann ist welche Bewertung sinnvoll?

Die Wahl zwischen Makler und Sachverständigem hängt vom Verwendungszweck der Bewertung ab:

Fazit

Eine Maklerbewertung bietet eine schnelle Orientierung für den Immobilienverkauf, während ein Sachverständigengutachten eine fundierte und rechtlich anerkannte Bewertung liefert. Bei ImmoIndex beraten wir Sie gerne, welche Form der Wertermittlung für Ihre Situation am besten geeignet ist.

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Makler oder Sachverständiger

Unterschiede und Besonderheiten bei der Wertermittlung

Makler oder Sachverständiger

Unterschiede und Besonderheiten bei der Wertermittlung

Die Immobilienbewertung wird für verschiedenste Zwecke benötigt. Ob für Scheidung, Erbschaft oder den anstehenden Verkauf – den genauen Wert Ihrer Immobilie zu kennen ist unerlässlich. Die Möglichkeiten der Wertermittlung sind dabei vielfältig. Selbst über das Internet lassen sich bereits Einwertungen komfortabel selbst vornehmen – bitte beachten Sie jedoch dabei, dass es sich bei diesen automatisierten Bewertungen ausschließlich um sehr ungenaue und grobe Einschätzungen nach dem Vergleichswertverfahren handelt. Ein Ergebnis nach diesem Verfahren ist mit sehr großer Ungenauigkeit behaftet, da das Vergleichswertverfahren für die Bewertung von Häusern und Wohnungen in der Praxis nicht geeignet ist.

Wertermittlung durch Makler

Gute Immobilienmakler haben den regionalen Markt und die erzielbaren Preise von Häusern und Wohnungen immer im Blick. Nichts desto trotz können auch Makler Immobilien nicht ohne weiteres korrekt einwerten und den exakten Wert Ihrer Immobilie nachvollziehbar belegen. Keine Immobilie gleicht der anderen so sehr, dass durch den reinen Vergleich zu bereits erzielten Preisen oder aktuellen Angebotspreisen am Immobilienmarkt ein exakter Immobilienwert definiert werden kann. Genau das ist auch der Grund dafür, weshalb eine einfache Maklerbewertung nicht von Gerichten und Banken sowie dem Finanzamt akzeptiert wird!

Professionelle Marktwertermittlung vom Sachverständigen

Durch besondere, nachgewiesene und regelmäßig geprüfte Sachkunde genießt der Sachverständige einen guten Ruf und das Vertrauen öffentlicher Einrichtungen wie Banken, Gerichten oder auch Finanzämtern. Ein Sachverständiger ist zu gewissenhafter und exakter Arbeit nach vorgegebenen Richtlinien verpflichtet und daher messbar. Die Vorteile der Wertermittlung ergeben sich dabei insbesondere aus der exakten Arbeit die nach klaren Richtlinien erfolgt und Schritt für Schritt nachvollziehbar ist. Die zur Berechnung verwendeten Daten entstammen dabei keiner bloßen Schätzung sondern werden von den örtlichen Gutachterausschüssen zur Verfügung gestellt und regelmäßig an die aktuelle Marktsituation angepasst. Durch die Wahl des korrekten Verfahrens zur Wertermittlung (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Vergleichswertverfahren) wird der Marktwert der Immobilie korrekt und nachvollziehbar ermittelt. Hierbei gilt: der Marktwert ist nicht als der maximal erzielbare Wert zu verstehen sondern gilt als solide Basis für die Planung des optimalen Angebotspreises!

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