Kaufen Sie energieeffizient
Die Energiewerte Ihrer Immobilie sollten Sie kennen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Mai 2014 und macht den Energieausweis für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend. Damit haben Sie als Käufer nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der entsprechend des Gebäudes in zwei verschiedenen Varianten existiert.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Dieser Ausweis ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht zumindest auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) durchgeführt wurden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen, bei neueren oder modernisierten Gebäuden ist es auch zulässig, den verbrauchsbasierten Energieausweis zu beantragen. Bevor wir Ihnen ein Objekt zum Kauf anbieten, sorgen wir dafür, dass ein Energieausweis vorhanden ist, um sicherzustellen, dass Sie die Energiewerte Ihres Wunschhauses oder Ihrer Wunschwohnung bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können.